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Niedersachsen Will Veränderung Im Sexualstrafrecht

Niedersachsen will Veränderung im Sexualstrafrecht

Hannover/Berlin (dpa/lni) – Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) will sich bei einem Treffen mit ihren Ressortkolleginnen und -kollegen für eine Veränderung im Sexualstrafrecht einsetzen. Dabei geht es um die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz von «kinderpornografischen Inhalten». Dieser Tatbestand wird seit dem 1. Juli 2021 nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen mit Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

In der Praxis hätten sich aber Konstellationen ergeben, die an der Lebenswirklichkeit vorbeigingen, sagte Wahlmann der Deutschen Presse-Agentur. «Entdeckt etwa eine Mutter oder ein Vater in einem Gruppenchat seines Kindes ein kinderpornografisches Bild und leitet es – zur Warnung – an andere Eltern oder die Lehrer weiter, so ist der Tatbestand bereits erfüllt», sagte Wahlmann, die selbst bis zu ihrer Ernennung als Ministerin Richterin am Landgericht Osnabrück war. «Solche Sachverhalte hatte der Gesetzgeber bei der Strafschärfung aber ganz sicher nicht im Blick.»

Niedersachsen schlage daher vor, dass die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz von kinderpornografischen Inhalten wieder zum Vergehen herabgestuft werden soll, um Verfahren in bestimmten Fällen wegen Geringfügigkeit einstellen zu können, erläuterte die Ministerin. «Klar ist aber auch: Die echten Täter werden wir dadurch nicht schonen. Die Justiz wird auch in Zukunft diese Taten mit aller Härte sanktionieren», betonte Wahlmann.

Bei der Justizministerkonferenz am Donnerstag und Freitag in Berlin stehen unter anderem auch ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Bekämpfung von Hassreden auf der Tagesordnung. Ursprünglich wollte sich Niedersachsen auch für eine Verschärfung der Strafen bei exhibitionistischen Handlungen einsetzen. Dieser Punkt wurde aber nach Auskunft einer Sprecherin bei dieser Konferenz von der Tagesordnung genommen.

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