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1245 Menschen In Niedersachsen Gelten Als Vermisst

1245 Menschen in Niedersachsen gelten als vermisst

Hannover (dpa/lni) – In Niedersachsen gelten 1245 Menschen als vermisst – darunter viele Kinder und Jugendliche. Zum Stichtag 23. Mai seien 187 Kinder bis zum Alter von 13 Jahren vermisst, nämlich 103 Jungen und 84 Mädchen, teilte das Landeskriminalamt Niedersachsen am Mittwoch vor dem Tag der vermissten Kinder am Donnerstag mit. Unter den 416 vermissten Jugendlichen sind 253 männlich und 163 weiblich. Bei vermissten Minderjährigen gehen die Ermittler den Angaben zufolge grundsätzlich von einer Gefahr aus, wenn ihr Aufenthaltsort unbekannt ist – die Ermittlungen beginnen unmittelbar nach der Vermisstenmeldung. Viele vermisste Kinder tauchen aber wieder auf.

Liegt ein Vermisstenfall vor, wird nach LKA-Angaben die Zentrale Vermisstenstelle automatisch in Kenntnis gesetzt. Diese informiert und koordiniert alle zuständigen Polizeidienststellen bei der Suche – wenn nötig auch über die Landesgrenze hinweg. Die Vermisstenstelle tauscht sich auch mit dem Bundeskriminalamt aus.

Als vermisst gilt ein Mensch, wenn er oder sie den gewohnten Lebenskreis verlassen hat, sich in ernsthafter Gefahr etwa bei Straftaten oder Unglücksfällen befindet und der Aufenthaltsort unbekannt ist. Bei Erwachsenen müssen alle Kriterien erfüllt sein, um als vermisst zu gelten – anders als bei vermissten Minderjährigen. Gibt es Anhaltspunkte für eine Straftat, wird sofort ermittelt.

Sollte das eigene Kind verschwinden, rät das Landeskriminalamt, ruhig und besonnen zu bleiben, Freundinnen und Freunde des Kindes sowie andere Eltern anzurufen und für Rückrufe erreichbar zu sein. Auch an virtuelle Kontakte etwa bei Instagram oder Snapchat sollte gedacht werden. Außerdem sollten betroffene Eltern alle wichtigen Informationen wie Kleidung, letzter Aufenthaltsort, spezielle Merkmale wie Narben oder Tattoos und ein Foto zusammentragen – und sich an die Polizei wenden, wenn das Kind nach den ersten Schritten verschwunden bleibt.

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