Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich
Ab heute gilt in Niedersachsen die Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich. Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen müssen den Impfstatus ihrer Beschäftigten an das Gesundheitsamt melden. Die treten dann mit den betroffenen Mitarbeitern in Kontakt und können Bußgelder und Betretungsverbote für medizinische Einrichtungen aussprechen. Das sei aber das letzte Mittel, sagt Silke Sell vom Gesundheitsamt Friesland im Nordseewelle Interview. Die Kliniken in der Region teilen auf Anfrage von Nordseewelle mit, dass 95 Prozent der Mitarbeitenden geimpft seien. In den Kliniken Aurich Emden und Norden liegt die Impfquote sogar bei 98 Prozent.